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Bildungsfonds der Hansestadt Lübeck

Der Bildungsfond zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck wird von folgenden Institutionen finanziert: Possehl-Stiftung, Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck, Michael-Hautkohl-Stiftung, Margot und Jürgen- Wessel-Stiftung, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Hansestadt Lübeck.

Zielsetzung des Bildungsfonds:
„Jedes Kind und jeder Jugendliche soll einen uneingeschränkten Zugang zur Bildung und zur kontinuierlichen Förderung seiner persönlichen Fähigkeiten und Talente erhalten.“

Die Aufgaben des Bildungsfonds in Schulen:

Was wird in Schulen gefördert?

  • Mittagessen
  • Beiträge für betreute Grundschulen und Ganztagsschulen
  • Erstausstattung für Schulanfängerinnen und Schulanfänger
  • zusätzliche Lernmittel
  • besondere schulische Bildungsangebote (wie z.B. Klassenfahrten)
  • sportliche Angebote

Wer kann die Unterstützung des Bildungsfonds erhalten?

Unterstützung können Familien erhalten, die

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen oder
  • sich aus sonstigen Gründen in finanzieller Not befinden

Volljährige Schülerinnen und Schüler, die

  • Bafög beziehen oder
  • ein niedriges Einkommen nachweisen können

In welcher Höhe kann gefördert werden?

Die dem Antraggeber entstehenden Kosten werden anteilig gefördert.

Wo und wie werden die Leistungen aus dem Bildungsfond beantragt?

Weitere Informationen und Vordrucke gibt es zum Download auf dieser Seite oder im Schulbüro. Nach dem Entscheid wird der Förderbetrag dann der jeweiligen Lehrkraft oder dem Träger des Angebotes ausgezahlt und nicht der Schülerin oder dem Schüler.

Download Anträge

Schulbüro:
0451/12286919
0451/12286990
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