Der Bildungsfond zur Förderung von Kindern und Jugendlichen in der Hansestadt Lübeck wird von folgenden Institutionen finanziert: Possehl-Stiftung, Gemeinnützige Sparkassenstiftung zu Lübeck, Michael-Hautkohl-Stiftung, Margot und Jürgen- Wessel-Stiftung, Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Familie, Jugend und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, Hansestadt Lübeck.
Zielsetzung des Bildungsfonds:
„Jedes Kind und jeder Jugendliche soll einen uneingeschränkten Zugang zur Bildung und zur kontinuierlichen Förderung seiner persönlichen Fähigkeiten und Talente erhalten.“
Was wird in Schulen gefördert?
Wer kann die Unterstützung des Bildungsfonds erhalten?
Unterstützung können Familien erhalten, die
Volljährige Schülerinnen und Schüler, die
In welcher Höhe kann gefördert werden?
Die dem Antraggeber entstehenden Kosten werden anteilig gefördert.
Weitere Informationen und Vordrucke gibt es zum Download auf dieser Seite oder im Schulbüro. Nach dem Entscheid wird der Förderbetrag dann der jeweiligen Lehrkraft oder dem Träger des Angebotes ausgezahlt und nicht der Schülerin oder dem Schüler.