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Fachschule Maschinentechnik

Weiterbildung zum staatlich geprüften Techniker / zur staatlich geprüften Technikerin

In der Fachschule werden Fachkräften des Berufsfeldes Elektrotechnik und Maschinentechnik mit betrieblicher Erfahrung die für die Ablegung der „Staatlichen Technikerprüfung“ erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Nach bestandener Prüfung ist der Techniker / die Technikerin befähigt, Aufgaben im mittleren Führungsbereich zu übernehmen. Die Fachschule umfasst in der Vollzeitform zwei Schulleistungsjahre, in der Teilzeitform vier Jahre.

Unterricht:

Jedes Schulhalbjahr umfasst etwa 20 Unterrichtswochen, die gesamte Ausbildung 2400 Wochenstunden. Es gilt die Ferienordnung des Landes Schleswig-Holstein. Der Unterricht in der Teilzeitform findet an drei Wochentagen (Montag, Dienstag, Donnerstag) abends von 17.15 bis 21.15 Uhr statt. In der Vollzeitform sind 30 Std./Woche, in der Teilzeitform 15 Std./Woche für den Unterricht vorgesehen.

Kosten und finanzielle Förderung:

Lehrgangsgebühren und Prüfungsgebühren fallen für diesen Bildungsgang nicht an. Entsprechend §33 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes fallen einmalig 40 € Lernmittelbeitrag an. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen und der zur Verfügung stehenden Mittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Die darüber hinaus benötigten Lernmittel (ca. 600 €) müssen von den Teilnehmern angeschafft werden. Außerdem ist der Besitz eines Notebooks sinnvoll.

Bei dieser Weiterbildung handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des Aufstiegsfortbildungsgesetzes (AFBG, sog.  „Meister-BAföG“). Näheres zur Förderung siehe http://www.meister-bafoeg.info/.

Qualifikationen / Anerkennungen:

  • Studienberechtigung: Das Abschlusszeugnis nach zwei Schuljahren (Teilzeitform: nach vier Schuljahren) schließt die Berechtigung für ein Studium an einer Fachhochschule in der Bundesrepublik Deutschland ein (Fachhochschulreife).
  • Selbstständigkeit: Seit dem Juni 2005 werden die Abschlussprüfungen der deutschen Fachschulen für Technik für die Eintragung in die Handwerksrolle in zulassungspflichtigen Handwerken nach §7 Abs.2 der Handwerksordnung anerkannt. Der Weg in die Selbstständigkeit steht damit also offen.
  • Einem Bachelorabschluss gleichwertig: Der zweijährige Fachschulabschluss wird im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) auf der Niveaustufe 6 eingeordnet und steht damit auf der gleichen Ebene wie ein Bachelorabschluss.
  • Berechtigung zur Ausbildung: Über einen zusätzlichen Lehrgang in Kooperation mit der VHS Scharbeutz in unserem Hause ist die Ablegung der Ausbildereignungsprüfung möglich.
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