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Weiterbildung zum staatlich geprüften Betriebswirt / zur staatlich geprüften Betriebswirtin

Bildungsziel und Dauer der Ausbildung:

In diesem Bildungsgang der Fachschule werden alle für die Ablegung der Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Be-
triebswirt/in erforderlichen Kenntnisse vermittelt. Diese Zusatzqualifikation soll es ausgebildeten Technikern/Technikerinnen ermöglichen, die berufliche Tätigkeit in betriebswirtschaftlich-kaufmännischer Hinsicht zu erweitern.


Die Ausbildung an der Emil-Possehl-Schule wird ausschließlich in der Teilzeitform angeboten, umfasst zwei Schuljahre und schließt mit der Prüfung zum/zur Staatlich geprüften Betriebswirt/in ab. Laut Fachschulverordnung
§ 8, Abs. 1 des Landes Schleswig-Holstein vom 09.07.2013 wird für diese Ausbildung eine abgeschlossene Fachschulausbildung im Bereich Technik mit bis zu zwei Jahren in der Teilzeitform angerechnet.

 

Aufnahmevoraussetzungen:

Aufnahmevoraussetzung für diesen Bildungsgang ist der erfolgreiche Abschluss zum/zur Staatlich geprüften Techniker/in an einer Fachschule.

Unterricht:

Jedes Schulhalbjahr umfasst etwa 20 Unterrichtswochen, die gesamte Ausbildung 1200 Wochenstunden. Es gilt die Ferienordnung des Landes Schleswig-Holstein. Der Unterricht in der Teilzeitform findet an zwei bzw. drei Wochentagen, abends von 18.00 bis 21.15 Uhr, sowie am Samstag bzw. jeden 2. Samstag von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Es sind 15 Unterrichtsstunden pro Woche für den Unterricht vorgesehen.

Kosten und finanzielle Förderung:

Für diesen Bildungsgang sind entsprechend des §33 des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetzes einmalig 20 € zu zahlen. Prüfungsgebühren werden nicht erhoben. Lernmittel werden im Rahmen der geltenden Bestimmungen und
der zur Verfügung stehenden Mittel kostenlos zur Verfügung gestellt. Die darüber hinaus benötigten Lernmittel müssen von den Teilnehmern/Teilnehmerinnen angeschafft werden. Außerdem ist die Anschaffung eines Rechners (Laptop) empfehlenswert.

Es wird jedem Bewerber/jeder Bewerberin empfohlen, sich vor Antritt der Ausbildung rechtzeitig von dem Beratungsdienst des Arbeitsamtes, der Bundeswehr, der LVA, des Amtes für Ausbildungsförderung über die Möglichkeiten der finanziellen Förderung eingehend informieren zu lassen.
Bei dieser Weiterbildung handelt es sich um eine Aufstiegsfortbildung im Sinne des Aufstiegsfortbildungsgesetzes
(AFBG, sog. „Meister-BAföG“). Näheres zur Förderung siehe www.meister-bafoeg.info.

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